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  • Der Chilenische Faustballverband ist offziell anerkannt

    Nach langer und erfolgreicher Arbeit ist es den chilenischen Verantwortlichen gelungen, den chilenischen Faustballverband auch gesetzlich zu verankern. Somit ist er Mitglied des Chilenischen Sportbundes und profitiert von verschiedenen Unterstützungen.  ... mehr

2011 Faustball WM

2011 Faustball WM

IFA - 50 Jahre jung

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FAQs

1.    Was bedeutet strict liability?

2.    Was tun bei Krankheit und Verletzung?

3.    Was, wenn ein Medikament nicht in der "Beispielliste" enthalten ist?

4.    Was ist ein RTP?

5.    Hinweise zu Nahrungsergänzungsmitteln


Was bedeutet strict liability?

"Strict liability" ist das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung. Das heisst, dass der Athlet in jedem Fall für alles, was in seinem Körper gefunden wird, selbst verantwortlich bist. Es ist deshalb äusserst wichtig, dass der Sportler bei einer medizinischen Behandlung immer darauf hinweist, dass für ihn die Verbotsliste gilt.
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Was tun bei Krankheit und Verletzung?

In den Anti-Doping-Regelungen wird immer wieder nachdrücklich auf die persönliche Verantwortung des Athleten verwiesen. Der Athlet selbst ist dafür verantwortlich, was sich in seinem Körper oder in seinen Körperflüssigkeiten befindet.  Es stellen sich daher für den Athleten vordringlich folgende Fragen:

1. Was ist im Krankheitsfall zu tun?
Einfache Erkrankungen wie etwa Schnupfen, leichter Husten oder Bagatellverletzungen kommen relativ häufig vor und ein Arztbesuch wird dann meist nicht in Erwägung gezogen oder ist auch nicht notwendig. Z.B. die NADA Austria bietet zur Unterstützung der Sportler eine jährlich aktualisierte Beispielliste erlaubter Medikamente.
Bei deutlichen Beschwerden sollte jedoch unbedingt ein Arzt aufgesucht werden (Fieber, eitriger Auswurf, stärkeren Halsschmerzen und dergleichen mehr). Es kann nämlich gefährlich werden, wenn man fälschlich wegen vermeintlich nur "einfachen Beschwerden" weiter trainiert oder an einem Wettkampf teilnimmt. Unter solchen Umständen ist nicht nur die Leistungsfähigkeit eingeschränkt, sondern kann ein schwerer gesundheitlicher Schaden die Folge sein, was auch das Ende der sportlichen Karriere bedeutet.

2. Was hat der Sportler zu beachten?
Es zählt zu den Pflichten des Sportlers, sich über die aktuelle Verbotsliste (Liste der verbotenen Substanzen und Methoden) zu informieren. Diese Liste wird jährlich überarbeitet und tritt in der neuen Fassung jeweils am 1. Januar in Kraft. Außerdem ist es Pflicht des Sportlers, sich zu vergewissern, dass jedes verabreichte Medikament, jedes sonstige Präparat oder eingenommene Nahrungsergänzungsmittel keine verbotenen Wirkstoffe enthält. Diese Pflicht ist vor allem hinsichtlich der Nahrungsergänzungsmittel manchmal nicht leicht zu erfüllen, da nicht alle Firmen für ihre Produkte eine Reinheits-Garantie abgeben.
Bei der Information bezüglich der Dopingliste ist zu beachten dass die Aufzählung der verbotenen Wirkstoffe in den meisten Substanzklassen nicht abschließend ist. Dies kann auch gar nicht sein, weil immer wieder neue Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlichen biologischen Wirkungen auf den Markt kommen, die in den Dopinglisten erst bei der nächsten Auflage berücksichtigt werden können. Es ist daher wichtig, sich im Bedarfsfall beim jeweiligen Verbandsarzt, oder dem Dopingbeauftragten des Verbandes bzw. bei der WADA oder zugehörigen NADA zu erkundigen.
Von  großer Wichtigkeit ist, dass der Sportler seinen behandelnden Arzt davon in Kenntnis setzt, dass er in einem Kader (national oder international) erfasst ist, der sich Dopingkontrollen zu stellen hat, und daher keine verbotenen Wirkstoffe erhalten sollte.
Für den Fall, dass der behandelnde Arzt jedoch ein Medikament für dringend notwendig erachtet, dessen Wirkstoff auf der Verbotsliste steht, muss der Sportler (nicht der Arzt!) ein entsprechendes Ansuchen um Ausnahmegenehmigung für therapeutische Zwecke unverzüglich an die entsprechende NADA oder die IFA senden.

3. Was hat der behandelnde Arzt zu beachten?
Der behandelnde Arzt hat bei Notwendigkeit einer Therapie mit einer verbotenen Substanz die entsprechenden Angaben im Ausnahmeansuchen zu machen. Dabei ist die gesicherte Diagnose bekannt zu geben, eventuell untermauert mit allen relevanten Befunden, die nicht älter als 3 Monate sein sollen. Er hat auch zu begründen, warum keine therapeutischen Alternativen mit erlaubten Substanzen möglich sind.
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Was wenn ein Medikament nicht in der "Beispielliste" enthalten ist?

Wenn ein Medikament nicht in der "Beispielliste" enthalten ist - was tun?
Die Beispielliste ist ein Auszug aus der Vielzahl an Medikamenten, die in der "Roten Liste" zusammengestellt sind. Weitere rund 2.000 Medikamente und Wirkstoffe können Sie online in der Medikamenten-Datenbank der deutschen NADA finden.
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Was ist ein RTP?

RTP ist ein Registered Testpool. In diesem Pool sind die Kaderathleten der vier besten Nationen bei Männern und Frauen enthalten. Die Team Manager der Nationen werden verpflichtet, Informationen über den Aufenthaltsort der Team quartalsweise anzugeben.
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Hinweise zu Nahrungsergänzungsmitteln (NEM)

Eine ausgewogene Mischkost ist auch für Leistungs- und Hochleistungssportler ausreichend, um den Energie- und Nährstoffbedarf zu decken. Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass diese Sportlergruppen für sich oftmals eine erhöhte Nahrungsanforderung definieren, die sie nur mit Hilfe von NEM abzusichern glauben. Gegen die Einnahme von Vitaminen und Mineralstoffen in physiologischen Dosierungen ist nichts einzuwenden, auch wenn nicht geklärt wurde, ob wirklich ein Defizit vorgelegen hat. Bei ärztlich diagnostizierten Defiziten sollten nur Mikronährstoffe mit Medikamentenzulassung verordnet werden.

Auf Grund zahlreicher Meldungen über kontaminierte NEM warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme dieser Stoffe. Verschiedene NEM können dem Dopingverbot unterliegende Steroidhormone bzw. deren Vorläufersubstanzen enthalten, ohne dass diese aus den Herstellerangaben ersichtlich sind. Nach Untersuchungen des Institutes für Biochemie, Deutsche Sporthochschule Köln, wiesen von 634 NEM 94 (14,8 %) positive Befunde für verbotene anabol-androgene Steroide (sog. Prohormone) auf, die nicht auf der Packung deklariert waren. Ausscheidungsversuche mit positiven NEM führten zu positiven Dopingbefunden vor allem für den Nandrolonmetaboliten Norandrosteron.

Ausländische Präparate z. B. unter den Namen Chrysin, Guarana, Tribulus Terrestis können dem Dopingverbot unterliegende Wirkstoffe enthalten. Bei asiatischen Tees muss auf Beimengungen von Ephedrin geachtet werden.

Konsumieren Athleten solche NEM mit den beschriebenen (Spuren)beimengungen, können anschließend abgegebene Urinproben z. B. positive Analysenbefunde wie bei der Einnahme von verbotenen Steroidanabolika (z. B. von Nandrolon) liefern. Nach dem gültigen Dopingreglement erfüllt dies den Tatbestand des Dopings. Daher wird eindringlich vor der Anwendung von NEM gewarnt: Das Risiko trägt der Konsument, der Sportler.

Kann ein Sportler den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem positiven Befund und dem eingesetzten NEM zweifelsfrei nachweisen, steht ihm nach höchstrichterlicher Feststellung Schadensersatz gegenüber dem Hersteller des Produkts zu. Enthalten NEM (auch nicht-deklarierte) Hormone oder Prohormone handelt es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes § 2 Abs. 1 Nr. 5 (BGH I ZR 34/01 verkündet am 11.07.2002) Unternehmen, die NEM herstellen oder vertreiben, sollten zur Absicherung der Sportler über ein internes Qualitätsmanagement verfügen und regelmäßig Analysen der verwendeten Rohstoffe vornehmen. Eine Chargenkontrolle der fertigen Produkte bei einem externen Institut ist zu empfehlen. Es könnte dann darauf hingewiesen werden, dass dieses Produkt einer regelmäßigen Kontrolle im Hinblick auf das WADA-Antidoping-Reglement unterliegt. (Quelle: NADA) 
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