Immer wieder gibt es Dopingvorfälle im Sport. Zwar haben wir im Faustball bisher keinen positiven Doping-Fall gehabt, aber dennoch unterliegen auch unsere Sportlerinnen und Sportlern dem Welt-Anti-Doping-Regelwerk der WADA.
IFA Präsident Jörn Verleger, der auch Vorsitzender des IWGA-Anti-Doping Panels ist, hat grundlegende Fragen zu Doping und zur Anti-Doping-Arbeit im Faustballsport beantwortet.
Warum ist es für den Faustballsport wichtig, sich intensiv mit dem Thema Antidoping auseinanderzusetzen?
Verleger: Es ist von entscheidender Bedeutung, die Integrität und Fairness im Sport zu gewährleisten. Durch klare Richtlinien und Maßnahmen möchten wir saubere Athleten schützen und ein faires Wettbewerbsumfeld fördern. Doping untergräbt diese Werte und gefährdet das Vertrauen in den Sport.
Was genau versteht man unter Doping?
Verleger: Doping bezeichnet die Einnahme und Anwendung von Substanzen, die eine nicht trainingsbedingte Leistungssteigerung bewirken. Eine umfassende Liste dieser verbotenen Wirkstoffe findet sich in der Verbotsliste der Weltantidopingagentur (WADA). Diese Liste wird jährlich aktualisiert und gilt weltweit für alle internationalen und nationalen Sportverbände.
Wie erfolgt die Einteilung der Sportlerinnen und Sportler in Testpools?
Verleger: Die IFA hat grundsätzlich zwei Testpools geschaffen, wobei aktuell keine Faustball Sportlerinnen oder Sportler im RTP sind.
1. ONTP (Other Nationaler Team Pool): Die Verbände müssen bei Aktivitäten der Nationalmannschaften Informationen über Trainingsort und Daten übermitteln. Auf gesonderte Anfrage müssen die Verbände auch regelmäßige Trainingsaktivitäten der Klubmannschaften (eine reguläre Trainingszeit/Woche während der Saison) der Ligavereine ihres Landes mit aktuellen Nationalspielern ihres Landes zu übermitteln.
Auf Grund der Erfolge bei den letzten Meisterschaften sind in 2025 die Verbände Deutschland (Frauen & Männer), Österreich (Männer) und Brasilien (Frauen) im ONTP.
2. RTP (Registered Testpool): Jeder Athlet, der einem RTP angehört, muss über ein spezielles WADA-Online-Tool (ADAMS) seinen Aufenthaltsort mitteilen in dem der tägliche Aufenthalts- und Übernachtungsort sowie der Trainings- und Wettkampfplan angegeben werden müssen.
Die IFA kann jederzeit Athletinnen und Athleten dem RTP zuweisen, insbesondere wenn Verdachtsmomente vorliegen. Die Athleten werden zuvor benachrichtigt.
Wie werden Dopingkontrollen durchgeführt?
Verleger: Es werden bei den Testpoolathleten unangekündigte Kontrollen mit Urin bzw. Blutabnahme während des Trainingsbetriebes und während eines Turnieres durchgeführt. Für die Durchführung der Kontrollen beauftragt die IFA spezialisierte Unternehmen. Die Analysen der Blut- und Urinproben erfolgen an WADA anerkannten Instituten in Deutschland z.B. am Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln sowie am Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Dresden. Eine Dopingprobe kosten ca. 500-1000,- €.
Was sind die häufigsten Dopingvergehen?
Verleger: Zu den häufigsten Dopingvergehen zählen allgemein die Einnahme von verbotenen Medikamenten und Wirkstoffen, wie bestimmte Hormone, Asthmamedikamente, Aufputschmittel und muskelaufbauende Hormone wie Anabolika und EPO.
Auch ausdauerleistungssteigernde Maßnahmen, wie die Gabe von Blutpräparaten vor Wettkämpfen, fallen darunter.
Zudem gilt ein wiederholter Meldeverstoß als Dopingvergehen und wird entsprechend sanktioniert.
Im Faustballsport waren bisher alle Kontrollen ohne positiven Befund. Wir erklären uns dies damit, dass es beim Faustball keine Berufssportler an den Start gehen oder es um Geldprämien geht. Sicher sein, kann man sich aber nicht, dass es auch im Faustballsport den Einsatz von verbotenen Substanzen gibt. Dem können wir nur am besten durch eine Sensibilisierung für Integrität und Fairness im Sport begegnen.
Welche Verantwortung trägt ein Sportler in Bezug auf Dopingkontrollen?
Verleger: Jeder Sportler ist selbst verantwortlich dafür, was in einer Dopingprobe gefunden wird. Es ist wichtig, dass die Verbotsliste der WADA auch im Umfeld des Athleten – einschließlich Partner, Trainer, Ärzte und Physiotherapeuten – bekannt ist, um positive Testergebnisse aus Unwissenheit zu vermeiden. Wenn eine verbotene Substanz aus medizinischen Gründen notwendig ist, muss im Voraus eine Ausnahmegenehmigung eine sogenannte TUE beantragt werden.
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