Zur Vorbereitung der Wahlen der IFA Athletenkommission hat das Präsidium heute nach einer Beratung mit der Athletenkommission eine neue Wahlordnung verabschiedet. Die vier neuen männlichen Mitglieder der Kommission werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Wahlen finden vom 11. bis 13. August statt. Die Mitgliedsverbände sind berechtigt, EINEN männlichen Kandidaten pro Mitgliedsverband zu benennen, um ein Maximum der vertretenen Länder zu gewährleisten. Die Nominierung sollte bis spätestens 11. Juli 2019 (1 Monat vor den Wahlen) per E-Mail an office@ifa-fistball.com erfolgen. Eine kurze Biografie (maximal 250 Wörter einschließlich Foto) sollte in Textform (kein Lebenslauf im europäischen Stil) enthalten sein.

Die gewählten Kandidaten werden am 14. August im Rahmen des IFA Kongress 2019 bekannt gegeben. Alle nominierten Spieler werden zu einem Treffen mit dem neuen gewählten Präsidium am Donnerstag, 15. August, um 8:00 Uhr, zu einem gemeinsamen IFA / EFA / PAFA / Athletenkommission Frühstück eingeladen.

Der IFA-Kongress am 18. November 2015 in Cordoba (ARG) hat beschlossen, eine IFA-Athletenkommission einzusetzen. Der Vorsitzende der Athletenkommission (und falls der IFA-Kongress 2019 dem Vorschlag des Präsidiums folgt zukünftig auch der stellvertretenden Vorsitzenden) ist Mitglied des IFA-Präsidiums mit Stimmrecht.

Die Mitglieder der Athletenkommission werden von den bei den IFA-Weltmeisterschaften anwesenden Athleten (Männer und Frauen) gewählt. Jeder Athlet hat zwei Stimmen, d.h. jeder Athlet kann bis zu zwei Athleten wählen.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 11. August 2019 bis Dienstag, dem 13. August 2019, bis 16:00 Uhr Ortszeit statt. Die Stimmkarten werden den Delegationsleitern in der Sitzung der Delegationsleiter am Samstag, 10. August 2019, 14 Uhr, übergeben.