Die IFA appelliert an die Athleten, ihr Umfeld und alle Beteiligten, wichtige Änderungen bei der Verwendung von Salbutamol und injizierbaren Glukokortikoiden zu beachten. Die WADA Verbotsliste 2022 (orginal) tritt am 1. Januar in Kraft. Hier eine informatorische Übersetzung in Deutsch der NADA Deuscthland.

Zehn verschiedene Substanzklassen (S0 bis S9), drei Arten von verbotenen Methoden (M1 bis M3) sowie eine Substanzklasse (P1) die nur in bestimmten Sportarten verboten ist, stehen auf der weltweit gültigen Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA).

S0-S5: zu jeder Zeit verboten
S6-S9: im Wettkampf verboten
M1-M3: zu jeder Zeit verboten
Betablocker: nur in bestimmten Sportarten verboten
Welche Substanzen und Methoden auf die Verbotsliste aufgenommen werden, entscheidet ein Gremium der WADA, besetzt mit internationalen Expertinnen oder Experten: die sogenannte List Expert Group. Dabei werden Substanzen und Methoden nach drei Kriterien beurteilt: ob sie leistungssteigernd wirken, ob sie die Gesundheit schädigen und ob sie dem Geist des Sports widersprechen.

Die Verbotsliste wird einmal jährlich überarbeitet. In Ausnahmefällen, wenn aktuelle und dringende Hinweise eines Missbrauchs vorliegen, kann sie auch vor Ablauf eines Jahres geändert werden. Sie enthält alle Wirkstoffe und Methoden, die verboten sind. Dabei ist die Verbotsliste aufgeteilt in Substanzen und Methoden, die jederzeit verboten sind, Substanzen, die nur im Wettkampf verboten sind und Substanzen, die nur in einigen Sportarten verboten sind.

Hier eine englische Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.